Ratgeber: Brauche ich für meine Werbeanlage eine Baugenehmigung?
Wer sein Unternehmen oder Ladenlokal in Essen mit einer neuen Lichtwerbeanlage oder einem großformatigen Schild ausstatten möchte, stellt sich meist als Erstes die Frage:

Darf man das einfach so aufhängen?
Als Meisterbetrieb für Werbetechnik begleiten wir Sie nicht nur bei Design und Montage, sondern auch im Vorfeld bei den behördlichen Schritten. Hier sind die wichtigsten Fakten für den Standort Essen:
1. Wann ist eine Werbeanlage genehmigungspflichtig?
In Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) gilt grundsätzlich: Werbeanlagen sind bauliche Anlagen.
Genehmigungsfrei: In der Regel sind nur sehr kleine Anlagen bis zu einer Größe von 1 m² genehmigungsfrei (sofern sie nicht im Außenbereich oder in speziellen Schutzzonen liegen).
Genehmigungspflichtig: Alles, was über diesen Quadratmeter hinausgeht, beleuchtet ist oder das Stadtbild maßgeblich verändert, benötigt meist einen Bauantrag.
2. Besonderheiten in Essen:
Die Gestaltungssatzung
Die Stadt Essen legt Wert auf ein harmonisches Stadtbild. Besonders in Stadtteilen mit viel historischer Substanz oder in der Innenstadt gibt es oft Gestaltungssatzungen. Diese regeln zum Beispiel:
Wie weit ein Ausleger in den Gehweg ragen darf.
Welche Lichtfarben oder Helligkeiten (Stichwort: Blendung) zulässig sind.
Ob blinkende LED-Anlagen erlaubt sind (in vielen Kerngebieten eher schwierig).
3. Denkmalschutz – Ein wichtiges Thema
Gerade in Gebieten wie Essen-Werden, der Margarethenhöhe oder Teilen von Kettwig spielt der Denkmalschutz eine große Rolle. Hier muss die Werbeanlage besonders sensibel mit der Architektur abgestimmt werden.
Unser „Rundum-Sorglos-Service“ für Sie
Viele Kunden sind vom bürokratischen Aufwand abgeschreckt. Als Ihr Partner in Essen übernehmen wir auf Wunsch:
Die Vorprüfung: Wir schauen uns die Satzung für Ihren Standort genau an.
Den Bauantrag: Wir erstellen die notwendigen Zeichnungen und Unterlagen für das Bauordnungsamt der Stadt Essen.
Die Abstimmung: Wir kommunizieren direkt mit den Behörden, damit Ihre Werbung schnell und rechtssicher leuchtet.
Fazit:
Sparen Sie sich das Bußgeld für „Schwarzbauten“. Eine rechtzeitig geplante und genehmigte Werbeanlage ist eine Investition, die über Jahre sicher an Ihrer Fassade bleibt.
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